Cannabis & Autofahren
Was du wissen musst – und warum du dir weniger Sorgen machen musst als du denkst.
Was ist das Medikamentenprivileg?
Normalerweise ist THC im Straßenverkehr verboten. Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn du Cannabis als Medikament von deiner Ärztin verschrieben bekommst und es so einnimmst wie verordnet, greift das Medikamentenprivileg.
Das bedeutet: Der reine THC-Nachweis im Blut führt bei dir nicht automatisch zu einer Strafe. Du wirst behandelt wie jeder andere Patient, der ein verschreibungspflichtiges Medikament nimmt.
Voraussetzung: Du nimmst dein Cannabis genau so ein, wie verordnet. Kein Beikonsum, keine eigenmächtige Dosisänderung. Und du fühlst dich tatsächlich fahrtüchtig.
Drei Begriffe – drei Bedeutungen
Diese Begriffe klingen ähnlich, meinen aber völlig verschiedene Dinge.
Fahreignung
Generelle Eignung zum Fahren. Rechtsbegriff. Nur Verkehrsmediziner oder MPU dürfen das beurteilen.
Fahrtauglichkeit
Kannst du jetzt gerade sicher fahren? Ärztin kann dokumentieren – aber keine „Freigabe“ ausstellen.
Fahrfähigkeit
Allgemeine Fähigkeit zu fahren. Kein Rechtsbegriff – spielt praktisch keine Rolle.
Merksatz:
Wir bescheinigen deine Therapie. Wir dokumentieren Befunde. Wir beurteilen keine Fahreignung – das dürfen wir nicht, und du brauchst es auch nicht.
Was du von uns bekommst
Du brauchst keine „Fahreignungsbescheinigung“. Was du brauchst, ist der Nachweis deiner ärztlichen Verordnung. Genau das stellen wir aus.
Patientenausweis
AKompakt, für die Polizeikontrolle. Enthält Name, Diagnose und Präparat. Gilt zusammen mit einer aktuellen Rezeptkopie.
Therapie-Bescheinigung
BAusführlich, mit klinischem Befund. Für deine Unterlagen, deinen Anwalt oder eine Begutachtung.
Was du beim Fahren dabeihaben solltest
Bei einer Polizeikontrolle musst du nachweisen können, dass dein Cannabis ärztlich verordnet ist.
- Cannabis-Patientenausweis – bekommst du von uns
- Aktuelle Rezeptkopie – immer aktuell halten
- Optional: Therapie-Bescheinigung für zusätzliche Absicherung
Deine Eigenverantwortung: Vor jedem Fahrtantritt musst du selbst einschätzen, ob du fahrtüchtig bist. Bei spürbarer Beeinträchtigung, nach Dosisänderung oder bei Beikonsum: nicht fahren. Das Medikamentenprivileg gilt nur bei bestimmungsgemäßer Einnahme.
Dein Selbstcheck
Bevor du losfährst – vier kurze Fragen:
Einnahme wie verordnet?
Keine höhere Dosis, kein zusätzlicher Konsum.
Klar im Kopf?
Orientiert, reaktionsfähig, kein Schwindel? Sonst: nicht fahren.
Stabile Dosis?
Keine kürzliche Änderung? Sonst abwarten.
Nachweis dabei?
Ausweis + Rezeptkopie eingesteckt? Los geht’s.
Was wir nicht ausstellen
Manche Patienten fragen nach einer „Fahreignungsbescheinigung“. Die können und dürfen wir nicht ausstellen.
Warum nicht? Fahreignung ist ein Rechtsbegriff. Nur Verkehrsmediziner oder eine Begutachtungsstelle (TÜV, DEKRA) dürfen sie beurteilen. Als behandelnde Ärztin wäre Janine befangen – so ein Dokument wäre wertlos und ein Haftungsrisiko.
Die gute Nachricht: Du brauchst das gar nicht. Das Medikamentenprivileg schützt dich. Was du brauchst, ist der Nachweis deiner Verordnung – und den bekommst du von uns.
Wenn die Behörde ein Gutachten fordert
Selten, aber möglich: Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt ein Gutachten (§ 11 FeV). Falls es dich betrifft:
Verkehrsmediziner aufsuchen
Facharzt für Verkehrsmedizin oder Begutachtungsstelle (TÜV, DEKRA).
Anwalt hinzuziehen
Verkehrsrecht-Anwalt berät, welche Schritte sinnvoll sind.
Wir unterstützen dich
Wir stellen eine Therapie-Bescheinigung aus, die der Gutachter als Grundlage nutzen kann.