Patienteninformation

Cannabis & Autofahren

Was du wissen musst – und warum du dir weniger Sorgen machen musst als du denkst.

Die kurze Antwort: Ja, du darfst fahren.
Das Medikamentenprivileg (§ 24a Abs. 4 StVG) schützt dich – solange dein Cannabis ärztlich verordnet ist und du dich an die Regeln hältst.

Rechtslage

Was ist das Medikamentenprivileg?

Normalerweise ist THC im Straßenverkehr verboten. Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn du Cannabis als Medikament von deiner Ärztin verschrieben bekommst und es so einnimmst wie verordnet, greift das Medikamentenprivileg.

Das bedeutet: Der reine THC-Nachweis im Blut führt bei dir nicht automatisch zu einer Strafe. Du wirst behandelt wie jeder andere Patient, der ein verschreibungspflichtiges Medikament nimmt.

Voraussetzung: Du nimmst dein Cannabis genau so ein, wie verordnet. Kein Beikonsum, keine eigenmächtige Dosisänderung. Und du fühlst dich tatsächlich fahrtüchtig.

Begriffe

Drei Begriffe – drei Bedeutungen

Diese Begriffe klingen ähnlich, meinen aber völlig verschiedene Dinge.

Nur Gutachter

Fahreignung

Generelle Eignung zum Fahren. Rechtsbegriff. Nur Verkehrsmediziner oder MPU dürfen das beurteilen.

Momentaufnahme

Fahrtauglichkeit

Kannst du jetzt gerade sicher fahren? Ärztin kann dokumentieren – aber keine „Freigabe“ ausstellen.

Irrelevant

Fahrfähigkeit

Allgemeine Fähigkeit zu fahren. Kein Rechtsbegriff – spielt praktisch keine Rolle.

💡

Merksatz:
Wir bescheinigen deine Therapie. Wir dokumentieren Befunde. Wir beurteilen keine Fahreignung – das dürfen wir nicht, und du brauchst es auch nicht.

Dokumente

Was du von uns bekommst

Du brauchst keine „Fahreignungsbescheinigung“. Was du brauchst, ist der Nachweis deiner ärztlichen Verordnung. Genau das stellen wir aus.

Patientenausweis

A

Kompakt, für die Polizeikontrolle. Enthält Name, Diagnose und Präparat. Gilt zusammen mit einer aktuellen Rezeptkopie.

Therapie-Bescheinigung

B

Ausführlich, mit klinischem Befund. Für deine Unterlagen, deinen Anwalt oder eine Begutachtung.

Checkliste

Was du beim Fahren dabeihaben solltest

Bei einer Polizeikontrolle musst du nachweisen können, dass dein Cannabis ärztlich verordnet ist.

  • Cannabis-Patientenausweis – bekommst du von uns
  • Aktuelle Rezeptkopie – immer aktuell halten
  • Optional: Therapie-Bescheinigung für zusätzliche Absicherung

Deine Eigenverantwortung: Vor jedem Fahrtantritt musst du selbst einschätzen, ob du fahrtüchtig bist. Bei spürbarer Beeinträchtigung, nach Dosisänderung oder bei Beikonsum: nicht fahren. Das Medikamentenprivileg gilt nur bei bestimmungsgemäßer Einnahme.

Vor dem Fahren

Dein Selbstcheck

Bevor du losfährst – vier kurze Fragen:

1

Einnahme wie verordnet?

Keine höhere Dosis, kein zusätzlicher Konsum.

2

Klar im Kopf?

Orientiert, reaktionsfähig, kein Schwindel? Sonst: nicht fahren.

3

Stabile Dosis?

Keine kürzliche Änderung? Sonst abwarten.

4

Nachweis dabei?

Ausweis + Rezeptkopie eingesteckt? Los geht’s.

Grenzen

Was wir nicht ausstellen

Manche Patienten fragen nach einer „Fahreignungsbescheinigung“. Die können und dürfen wir nicht ausstellen.

Warum nicht? Fahreignung ist ein Rechtsbegriff. Nur Verkehrsmediziner oder eine Begutachtungsstelle (TÜV, DEKRA) dürfen sie beurteilen. Als behandelnde Ärztin wäre Janine befangen – so ein Dokument wäre wertlos und ein Haftungsrisiko.

Die gute Nachricht: Du brauchst das gar nicht. Das Medikamentenprivileg schützt dich. Was du brauchst, ist der Nachweis deiner Verordnung – und den bekommst du von uns.

Sonderfall

Wenn die Behörde ein Gutachten fordert

Selten, aber möglich: Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt ein Gutachten (§ 11 FeV). Falls es dich betrifft:

Verkehrsmediziner aufsuchen

Facharzt für Verkehrsmedizin oder Begutachtungsstelle (TÜV, DEKRA).

Anwalt hinzuziehen

Verkehrsrecht-Anwalt berät, welche Schritte sinnvoll sind.

Wir unterstützen dich

Wir stellen eine Therapie-Bescheinigung aus, die der Gutachter als Grundlage nutzen kann.

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